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An Toren und Türen im gewerblichen Bereich muss nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 mindestens einmal im Jahr eine UVV-Prüfung durchgeführt werden. Diese jährliche Überprüfung ist eine gute Gelegenheit, gleichzeitig Wartungs- und kleinere Reparaturen durchzuführen.
Die jährliche Wartung und UVV-Prüfung schützt nicht nur vor Regressforderungen im Schadensfall. Sie erhöht auch die Betriebssicherheit und verlängert die Lebensdauer Ihrer Toranlage. Die Servicetechniker von BOTHE-HILD erkennen Mängel und Verschleiß frühzeitig und reparieren bzw. ersetzen bevor große Schäden entstehen.